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   VG Cottbus, 23.02.2006 - 3 K 37/06   

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VG Cottbus, 23.02.2006 - 3 K 37/06 (https://dejure.org/2006,39674)
VG Cottbus, Entscheidung vom 23.02.2006 - 3 K 37/06 (https://dejure.org/2006,39674)
VG Cottbus, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 3 K 37/06 (https://dejure.org/2006,39674)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Cottbus, 23.10.2003 - 3 K 1846/00
    Auszug aus VG Cottbus, 23.02.2006 - 3 K 37/06
    In der Entscheidung (3 K 1846/00) wurde unter anderem ausgeführt, dass die Voraussetzungen für ein Einschreiten des Beklagten vorlägen, da ein Verstoß gegen die Abstandsflächenvorschriften gegeben sei.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und den der beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie auf den Inhalt der Akten zu dem Verfahren 3 K 494/95 und 3 K 1846/00 Bezug genommen.

  • VGH Hessen, 07.09.1993 - 11 UE 984/92

    Fehlen eines Genehmigungsantrages beim mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt;

    Auszug aus VG Cottbus, 23.02.2006 - 3 K 37/06
    Anderenfalls würde sich die Behörde unter dem Blickwinkel des Verfahrensrechts über das Antragserfordernis hinwegsetzen und damit dem Betroffenen eine Genehmigung ohne die zugleich erforderliche materiell rechtliche Zustimmung erteilen mit der Folge, dass diesem eine antragsgebundene Wohltat aufgedrängt wird, die er nicht will (vergleich insoweit Hessischer VGH, Urteil vom 07. September 1993 - 11 UE 984/92 -, NVwZ-RR 1994, 342 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 29.04.2022 - 9 K 4660/20

    Drittanfechtungsklage gegen abfallrechtliche Ausnahmezulassung zur Beseitigung

    Denn die Möglichkeit einer Rechtsverletzung ist hier bereits deshalb nicht gänzlich auszuschließen, weil der Kläger die ihm erteilte Ausnahmezulassung nach § 28 Abs. 2 KrWG zu keinem Zeitpunkt begehrt hat (vgl. insoweit zur Konstellation einer sog. "aufgedrängten Genehmigung" VG Cottbus, Urteil vom 23.02.2006 - 3 K 37/06 -, juris Rn. 13).

    Das Mitwirkungserfordernis sichert somit die "Handlungsfreiheit" des Rechtssubjekts und konstituiert es im Zuge eines konkreten Verwaltungsverfahrens (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 23.02.2006 - 3 K 37/06 -, juris Rn. 20 m.w.N.; VG Hamburg, Urteil vom 04.09.2002 - 15 VG 1416/2000 -, juris Rn. 30 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 1 B 06.517

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sachbescheidungsinteresse

    Die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist - als Bestandteil der Baugenehmigung und des Vorbescheids - ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, der nur auf schriftlichen Antrag (Art. 67 Abs. 1 Satz 1 BayBO, Art. 22 Satz 2 Nr. 2 BayVwVfG) erlassen werden darf (vgl. VG Cottbus vom 23.2.2006 - 3 K 37/06 - juris mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2009 - 10 L 21.09

    Vollstreckung aus Bescheidungsurteil; Erlass einer Beseitigungsverfügung;

    Im Verlauf wiederholter Vollstreckungsanträge des Vollstreckungsgläubigers sowie von Zwangsgeldandrohungen und -festsetzungen durch das Verwaltungsgericht Cottbus mit den Beschlüssen vom 28. Oktober 2004, 23. Dezember 2004 und 16. November 2006 (alle unter 3 M 8.04) hat der Vollstreckungsschuldner zunächst den Erlass einer Beseitigungsverfügung mit Bescheid vom 17. November 2004 abgelehnt und der Nachbarin nachfolgend mit Bescheid vom 16. November 2005 eine - nicht beantragte - Baugenehmigung erteilt, die im gerichtlichen Anfechtungsverfahren aufgehoben worden ist (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 23. Februar 2006 - 3 K 37/06 - OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 23. November 2006 - OVG 10 N 28.06 -).
  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 1 K 1019/12

    Schulrecht

    Ungeachtet der Frage, ob der Rechtsprechung zu folgen wäre, die in den Fällen einer "aufgedrängten" Genehmigung eine Anfechtbarkeit grundsätzlich bejaht (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 5. Juli 2012 - W 5 K 11.255 -, juris Rn. 17; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 16. Dezember 2009 - 4 K 767/09.NW -, juris Rn. 37; VG Cottbus, Urteil vom 27. Februar 2009 - 7 K 945/06 -, juris Rn. 20; VG Darmstadt, Urteil vom 11. März 2004 - 3 E 815/01 (4) -, NVwZ-RR 2005, 236, juris Rn. 24; s. auch VG Cottbus, Urteil vom 23. Februar 2006 - 3 K 37/06 -, juris Rn. 13 f.), können dem Bescheid vom 27. September 2012 jedenfalls (auch) nachteilige Folgen zulasten der Klägerin nicht abgesprochen werden.
  • VG Würzburg, 05.07.2012 - W 5 K 11.255

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage bei "aufgedrängter Genehmigung"; Anwendbarkeit

    Der Streitwert ist gemäß § 52 Abs. 2 GKG mit dem Auffangwert zu bestimmen, weil sich für eine anderweitige Bewertung des wirtschaftlichen Interesses des Klägers an der begehrten Entscheidung keine hinreichenden Anhalte bieten (vgl. VG Cottbus, U.v. 23.02.2006 Nr. 3 K 37/06).
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